Trennung

Was ist noch wichtig?

Ehe wir das Thema “Trennung” von der anderen Seite betrachten (also wenn jemand von sich aus die Gemeinschaft verlässt), möchten wir noch zumindest kurz auf ein paar weitere Punkte eingehen, die im Zusammenhang mit der Gemeindezucht häufig vorkommen oder generell wichtig zu beachten sind.

➤ Es kann Fälle geben, wo die verschiedenen Phasen des Ausschlusses nicht zwingend alle durchlaufen werden müssen. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn jemand sich direkt uneinsichtig zeigt, keinerlei Interesse mehr an der Gemeinschaft hat oder weiter bewusst in der Sünde verharrt.

➤ Es gibt einen Unterschied zwischen einer Sünde aus Schwachheit und einer Sünde, bei der der eigene Wille über dem Willen Gottes steht. Wie das eine oder das andere im Detail zu bewerten ist, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und Aufgabe der Ältestenschaft.

➤ Nebst einer konkreten Sünde kann es auch andere Gründe für einen Ausschluss geben. Ein kleines anschauliches Beispiel dazu: Alkohol trinken ist keine Sünde, dennoch wäre ein Ausschluss rechtmäßig, wenn auf jemanden Folgendes zutrifft:

1Kor 5,11 Jetzt aber habe ich euch geschrieben, dass ihr keinen Umgang haben sollt mit jemand, der sich Bruder nennen lässt und dabei ein Unzüchtiger oder Habsüchtiger oder Götzendiener oder Lästerer oder Trunkenbold oder Räuber ist; mit einem solchen sollt ihr nicht einmal essen.

➤ Paulus beschreibt den Grund, keinen Umgang zu haben, an einer anderen Stelle sogar noch viel allgemeiner:

2Thes 3,6 Wir gebieten euch aber, Brüder, im Namen unseres Herrn Jesus Christus, dass ihr euch von jedem Bruder zurückzieht, der unordentlich wandelt … 

Natürlich sind mit unordentlich wandelt keine Kleinigkeiten, sondern ebenfalls gravierendes Fehlverhalten gemeint. Wir werden in diesem Teil noch genauer darauf eingehen.

➤ Die Gründe für ein “vors Lager bringen” müssen nicht allen bekannt sein. Möchte die betroffene Person, dass man es dennoch in der Gemeinschaft kundtut (weil sie z.B. nicht will, dass man falsche Rückschlüsse zieht), dann geht man dieser Bitte natürlich nach. Ansonsten ist es eine Sache zwischen der Person und der Ältestestenschaft. Sollte man seine Neugier diesbezüglich dennoch nicht im Zaum halten können, dann geht man, und das ist ganz wichtig, nicht zu der ausgeschlossenen Person, sondern eben zu den Ältesten.

➤ Sollte die ausgeschlossene Person konkret etwas Falsches gegenüber jemand anderem getan haben, muss der/die Ausgeschlossene das klären und vollständig bereinigen.

➤ Grundvoraussetzung für die gesamte Prozedur der Züchtigungsmaßnahme ist die Anerkennung einer eingesetzten Ältestenschaft. Sollte die betroffene Person oder andere Geschwister die Ordnung nicht anerkennen, dann wird sich das im Verlauf des Ausschlusses auf ganz natürliche Weise offenbaren. In anderen Worten: Ist man nicht eins mit der Gemeinschaft und nicht im Schalom mit ihr, können solche Situationen, wie die bei einem Ausschluss, das aus den Herzen hervorholen, was schon die ganze Zeit darin verborgen war, wie eben zum Beispiel, dass man ein Problem mit den Ältesten hat.

➤ Ist eine Person “final” ausgeschlossen worden und man möchte nach einem Zeitraum X wieder mit der Person Kontakt aufnehmen, dann nur in Absprache mit der Ältestenschaft und dem kristallklaren Fokus die Sache zu bereinigen. Kein “Spaß-haben-Rahmenprogramm” beim Gespräch!

➤ Man kann ganz allgemein sagen, dass all das, was unser liebender Vater uns im Zusammenhang der Gemeindezucht geboten oder durch seine Apostel hat mitteilen lassen, zum Schutz aller seiner Kinder, allen voran dem Ausgeschlossenen, dient! Denn durch den Ausschluss soll ihm erst gar keine Möglichkeit gegeben werden, durch seine “emotionale Zunge” noch weitere Sünden zu begehen und andere damit anzustecken. Denn leider ist es so, dass die ausgeschlossene Person in den meisten Fällen nicht ruhig bleibt und in sich gekehrt zu Gott redet, sondern eben zu anderen. Und heute, im Kommunikationszeitalter, geht das im Vergleich zu früher natürlich viel, viel einfacher: Einfach das Handy in die Hand und schon gibt’s kein “vor dem Lager” mehr.

➤ Dass die Züchtigungsmaßnahme für alle Beteiligten unangenehm ist, ist klar. Sie soll aber natürlich niemandem schaden, sondern am Ende soll es diese eine gottgewollte Sache bewirken:

2Kor 7,9-10 Nun freue ich mich — nicht darüber, dass ihr betrübt wurdet, sondern darüber, dass ihr zur Buße betrübt worden seid; denn ihr seid in gottgewollter Weise betrübt worden; wir haben euch also in keiner Weise geschadet. Denn die gottgewollte Betrübnis bewirkt eine Buße zum Heil, die man nicht bereuen muss. 

➤ Am Ende lautet die Summe des Ganzen hier:
Die Gemeindezucht ist ein Akt des Gehorsams und der Liebe. Ganz nach dem Vorbild unseres Meisters:

Offb 3,19 Alle, die ich lieb habe, die überführe und züchtige ich. So sei nun eifrig und tue Buße!

Amen.